Foto: D. Möller / DRK e.V.

Fahrdienst

Ansprechpartner

Herr
Maximilian Kaiser

Obere Wiesen 7
78549 Spaichingen

Tel: 07424 501019
maximilian.kaiser(at)drk-tut(dot)de

Foto: DRK-Service GmbH

Ob Arztbesuch, Therapie, Einkauf oder ein Besuch bei Freunden – mit den Fahrdiensten des Deutschen Roten Kreuzes bleiben Sie mobil und unabhängig. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf Unterstützung beim Transport angewiesen sind.

Unsere geschulten Fahrerinnen und Fahrer holen Sie zuverlässig von zu Hause ab, begleiten Sie bei Bedarf bis zur Tür und bringen Sie sicher wieder zurück. Die Fahrzeuge sind modern ausgestattet und auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen abgestimmt – auch Rollstuhlfahrten oder Tragestuhlfahrten sind problemlos möglich.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Persönlicher und zuverlässiger Service
  • Barrierefreie Fahrzeuge
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Freundliches und hilfsbereites Fahrpersonal

Unser Ziel ist es, Ihnen ein Stück Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne individuell zu unseren Fahrdiensten und den Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Das Angebot

Mit unserem Fahr-Dienst kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Auch mit einem Roll-Stuhl oder einem anderen Hilfs-Mittel.
Der Fahr-Dienst bringt Sie zur Arbeit oder zum Arzt.
Oder zu einem Freund. Wir bringen Sie an viele Orte. Zum Beispiel:
  • Zum Arbeits-Platz.
  • Zum Arzt oder zum Kranken-Haus.
  • Zur Kur oder in eine Fach-Klinik für Erholung.
  • Zu einer Veranstaltung.
  • Zu einem Ausflug.
  • Es gibt auch Betreutes Reisen.
  • Zum Einkaufs-Laden.
  • Zu Freunden oder einem Mitglied der Familie.

Kosten

Gerne geben wir Auskunft über die Kosten. Rufen Sie uns an. Wir können Sie auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung) informieren. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen.

Ihr Fahrdienst klärt Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Genehmigung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.

Krankenfahrten

Wenn Sie einen Transportschein haben (Taxi/Mietwagenverkehr) können wir dies sehr gerne für Sie über die Krankenkasse abrechen. 

Abrechnung über den Entlastungsbetrag

Unser Fahrdienst mit Betreuung ist nach §45a SGB XI / UstA-VO BW anerkannt und kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, bitte sprechen Sie uns dazu an.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.